Rechtliches · Für Geschäftskunden
Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO
Wenn dein Unternehmen über GemeinsamKI personenbezogene Daten verarbeiten lässt, bist du Verantwortlicher und wir dein Auftragsverarbeiter. Dieser Vertrag regelt das – mit Anlagen zu Umfang, Schutzmaßnahmen und Unterauftragsverarbeitern.
Auf Anfrage als unterschriebene Fassung: Schreib uns an hallo@gemeinsamki.de mit Firma, Anschrift und der gewünschten Ausgestaltung von Anlage 1 (insbesondere die zugelassenen Vertrauensstufen). Du bekommst den Vertrag mit ausgefüllten Anlagen zur Gegenzeichnung. Verbindlich wird er mit der Unterschrift beider Seiten.
1. Gegenstand und Dauer
- Du nutzt GemeinsamKI – den Hub (hub.gemeinsamki.de), den Chat, die Programmierschnittstelle und GemeinsamKI Code – auf Grundlage der Nutzungsbedingungen (Hauptvertrag). Soweit wir dabei personenbezogene Daten verarbeiten, für die du Verantwortlicher bist (Art. 4 Nr. 7 DSGVO), tun wir das als dein Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8, Art. 28 DSGVO) nach diesem Vertrag.
- Was genau verarbeitet wird, steht in Anlage 1. Nicht Gegenstand dieses Vertrags sind die Daten, für die wir selbst Verantwortlicher sind: deine Kontodaten, Sicherheitsereignisse, Nutzungsdaten und die Daten der Knotenbetreiber (siehe Datenschutzerklärung).
- Dieser Vertrag gilt, solange der Hauptvertrag gilt. Er endet mit dem Hauptvertrag; Nummer 8 gilt darüber hinaus.
2. Art, Zweck, Daten, Betroffene
Art und Zweck der Verarbeitung, die Arten personenbezogener Daten und die Kategorien betroffener Personen stehen in Anlage 1. Kurz: Wir nehmen deine Anfragen (Texte, Dokumente, Bilder, Code) entgegen, pseudonymisieren sie, lassen sie auf Geräten im Verbund mit KI-Modellen beantworten und liefern dir die Antwort; auf deinen Wunsch speichern wir Unterhaltungen in deinem Konto. Welche Vertrauensstufen von Geräten dafür zugelassen sind, legst du in Anlage 1 fest.
3. Weisungen
- Wir verarbeiten deine Daten nur auf deine dokumentierte Weisung (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. a DSGVO). Dieser Vertrag, die Nutzungsbedingungen und die Einstellungen, die du im Hub vornimmst (etwa Gerätewahl, Freigabe von Anhängen, pseudonymisierte Speicherung, Löschung von Unterhaltungen), sind deine Weisungen. Weitere Weisungen erteilst du in Textform an hallo@gemeinsamki.de; wir bestätigen sie.
- Halten wir eine Weisung für rechtswidrig, teilen wir dir das unverzüglich mit und dürfen die Ausführung aussetzen, bis du sie bestätigst oder änderst (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO).
- Wir nutzen deine Daten nicht für eigene Zwecke, insbesondere nicht zum Training von Modellen, und geben sie nur an die in Anlage 3 genannten Unterauftragsverarbeiter und nur im dort beschriebenen Umfang weiter. Eine Verarbeitung aus einer gesetzlichen Pflicht teilen wir dir vorher mit, sofern das Gesetz es erlaubt.
4. Vertraulichkeit
Alle Personen, die bei uns Zugriff auf deine Daten haben, sind auf die Vertraulichkeit verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. b DSGVO). Dasselbe gilt für Betreiber von Geräten, die deine Daten verarbeiten: Betreiber von Geräten der Stufe A durch einen eigenen Auftragsverarbeitungsvertrag mit uns, Betreiber der Stufe B durch den Knotenvertrag und die darin enthaltene Verschwiegenheitsverpflichtung. Betreiber von Geräten der Stufe C sind durch den Knotenvertrag gebunden und erhalten nur pseudonymisierten Text ohne erkannte Reste.
5. Sicherheit der Verarbeitung
- Wir treffen die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in Anlage 2 beschrieben sind, und halten sie auf dem Stand der Technik. Kernstück sind die Pseudonymisierung vor der Zuteilung, die zweite Prüfung durch den Wächter, die Vertrauensstufen der Geräte, die Verschlüsselung der Übertragung und des Tresors sowie signierte Updates unserer Software.
- Wir dürfen die Maßnahmen weiterentwickeln, solange das Schutzniveau nicht sinkt. Wesentliche Änderungen teilen wir dir mit; die jeweils aktuelle Anlage 2 veröffentlichen wir auf dieser Seite.
- Die Maßnahmen haben Grenzen, die wir in Anlage 2 und unter Datenschutz by Design benennen. Du berücksichtigst sie bei deiner Entscheidung, welche Daten du verarbeiten lässt und welche Vertrauensstufen du zulässt (Anlage 1).
6. Unterauftragsverarbeiter
- Du genehmigst allgemein die Einschaltung der in Anlage 3 genannten Unterauftragsverarbeiter (Art. 28 Abs. 2 DSGVO). Dazu gehören – je nach deiner Wahl in Anlage 1 – die Betreiber von Geräten der Stufen A und B, die deine Anfragen berechnen.
- Über jede beabsichtigte Änderung (neuer Unterauftragsverarbeiter, Ersatz) informieren wir dich in Textform mindestens vier Wochen vorher. Du kannst aus wichtigem Grund widersprechen; dann suchen wir gemeinsam eine Lösung, und du kannst den Hauptvertrag außerordentlich kündigen, wenn keine gefunden wird. Welche Geräte gerade verbunden sind, zeigt der Hub in der Mesh-Ansicht; die Betreiber von Geräten der Stufen A und B nennen wir dir auf Anfrage.
- Jedem Unterauftragsverarbeiter erlegen wir vertraglich dieselben Datenschutzpflichten auf, die für uns nach diesem Vertrag gelten (Art. 28 Abs. 4 DSGVO). Für Betreiber der Stufe B ist das der Knotenvertrag mit Verschwiegenheitsverpflichtung; er sieht weniger Pflichten vor als dieser Vertrag, weil diese Geräte nur pseudonymisierten Text erhalten.
7. Unterstützung und Meldungen
- Wir unterstützen dich mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, Anfragen betroffener Personen zu beantworten (Art. 12–23 DSGVO; Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. e). Vieles geht ohne uns: Unterhaltungen lassen sich im Hub lesen, exportieren und löschen. Anfragen Betroffener, die uns direkt erreichen, leiten wir unverzüglich an dich weiter.
- Wir unterstützen dich bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32–36 DSGVO (Sicherheit, Meldung von Verletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung, Konsultation), soweit es die Verarbeitung bei uns betrifft (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. f). Unsere Datenschutz-Folgenabschätzung für den Verbund und das Verarbeitungsverzeichnis stellen wir dir zur Verfügung.
- Eine Verletzung des Schutzes deiner Daten (Art. 4 Nr. 12 DSGVO) melden wir dir unverzüglich, spätestens 48 Stunden nach Kenntnis, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit sie uns vorliegen; fehlende Angaben reichen wir nach. Dazu zählen auch Meldungen von Knotenbetreibern nach Nummer 4.6 des Knotenvertrags und Sperren durch den Wächter, die auf einen Fehler der Pseudonymisierung hindeuten.
8. Löschung und Rückgabe
- Während des Vertrags löschst du Unterhaltungen, Anhänge und das Konto selbst im Hub; der zugehörige Tresor wird mitgelöscht. Deine Daten erhältst du jederzeit als JSON-Export (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. g DSGVO; Art. 25, 30 Data Act).
- Nach dem Ende des Hauptvertrags halten wir deine Daten 30 Tage zum Abholen bereit, sofern du das Konto nicht selbst sofort löschst, und löschen sie danach vollständig – einschließlich Sicherungen, sobald diese turnusmäßig überschrieben werden. Auf Wunsch bestätigen wir die Löschung in Textform.
- Auf Geräten im Verbund werden deine Daten nur für die Dauer der Berechnung im Arbeitsspeicher gehalten; eine Speicherung darüber hinaus verbietet der Knotenvertrag. Eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht bleibt unberührt.
9. Nachweise und Prüfungen
- Wir stellen dir alle Informationen zur Verfügung, die du brauchst, um die Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO nachzuweisen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. h): diesen Vertrag mit Anlagen, die Beschreibung der Maßnahmen, die Datenschutz-Folgenabschätzung, das Verarbeitungsverzeichnis und auf Anfrage die Zähler des Datenschutz-Monitors (Ersetzungen, Reste, Sperren – ohne Inhalte).
- Du kannst die Einhaltung einmal jährlich und bei begründetem Anlass prüfen oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten prüfen lassen – nach Ankündigung mit angemessener Frist, zu üblichen Geschäftszeiten und ohne den Betrieb für andere Kunden zu stören. Die Kosten einer Prüfung ohne begründeten Anlass trägst du.
10. Verarbeitung außerhalb der EU
Wir verarbeiten deine Daten in Deutschland; Geräte im Verbund stehen nach dem Knotenvertrag in der Europäischen Union. Eine Übermittlung in ein Drittland findet nur statt, wenn du oder deine Nutzer im Chat eigene Konten bei Diensten außerhalb der EU verbinden (etwa GitHub oder Google Drive); diese Aufrufe erfolgen auf eure Veranlassung und sind nicht Teil dieses Vertrags. Sollten wir künftig Unterauftragsverarbeiter in Drittländern einsetzen wollen, gilt Nummer 6, und wir stellen vorher geeignete Garantien nach Kapitel V DSGVO sicher.
11. Haftung und Schluss
- Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO; im Übrigen die Haftungsregeln der Nutzungsbedingungen.
- Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag den Nutzungsbedingungen vor, soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten in deinem Auftrag geht. Änderungen bedürfen der Textform. Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist Weiden in der Oberpfalz.
- Mit der unterschriebenen Fassung erhältst du Anlage 1 ausgefüllt. Ohne unterschriebene Fassung besteht kein Auftragsverarbeitungsvertrag, und die Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter über GemeinsamKI ist nach den Nutzungsbedingungen auf Stufe A nicht zulässig.
Anlage 1 – Gegenstand im Einzelnen
| Art und Zweck | Entgegennahme von Anfragen (Text, Dokumente, Bilder, Code) über Chat, Programmierschnittstelle und GemeinsamKI Code; Pseudonymisierung und Prüfung; Berechnung der Antwort mit KI-Modellen auf Geräten im Verbund; Rückübersetzung und Auslieferung der Antwort; auf Wunsch Speicherung von Unterhaltungen und Anhängen im Konto; Nutzung von Diensten (Wetter, verbundene Konten) im Chat. |
|---|---|
| Arten von Daten | Was du eingibst oder anhängst – typischerweise Namen, Kontaktdaten, Adressen, Vertrags- und Zahlungsdaten, Inhalte von Schriftverkehr und Dokumenten, Quellcode mit Daten. Besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO) und Berufsgeheimnisse (§ 203 StGB) nur, wenn unter „Zugelassene Stufen“ ausschließlich Stufe A vereinbart ist. |
| Betroffene Personen | Deine Beschäftigten und Nutzer, deine Kunden, Interessenten und Lieferanten sowie Dritte, die in Texten und Dokumenten vorkommen. |
| Zugelassene Stufen | Nach deiner Wahl: (a) nur Stufe A – Klartext ausschließlich auf vertrauten Geräten. Dafür richten wir für dich einen Cluster mit der Mindeststufe A ein, ohne Rückfall ins allgemeine Mesh; Mitglieder sind die Konten deiner Nutzer, Geräte sind deine eigenen Geräte, die wir als Stufe A einstufen, nachdem du sie im Agenten mit deinem Konto angemeldet hast, und auf Wunsch Geräte der Stufe A von uns. Anfragen deiner Nutzer in diesem Cluster rechnen nur dort. (b) Stufen A und B – pseudonymisierter Text auch an Geräte unter Verschwiegenheit; (c) Stufen A, B und C – pseudonymisierter Text ohne Reste auch an offene Geräte (Standard des Verbunds). Bilder gehen an B und C nur nach Freigabe je Nachricht. |
| Eigene Geräte des Auftraggebers | Geräte, die du im Agenten mit dem Konto deines Unternehmens anmeldest (du bist ihr Besitzer) und die wir auf deinen Wunsch als Stufe A einstufen, verarbeiten als deine eigenen Mittel. Rechnen sie nur in deinem Cluster (im Agenten ist „allgemein“ ausgeschaltet), bekommen sie keine Anfragen Dritter; sofern vereinbart, können sie deine Anfragen im Klartext erhalten. Schaltest du „allgemein“ ein, rechnen sie nach unserer Freigabe auch für andere Nutzer des Verbunds; für diese Anfragen bist du unser Unterauftragsverarbeiter nach dem Knotenvertrag und diesem Vertrag. |
| Speicherung | Unterhaltungen pseudonymisiert mit verschlüsseltem Tresor (Standard) oder im Klartext (Einstellung je Nutzer); Löschung durch dich jederzeit. Prompt-Protokoll aus, sofern nicht hier anders vereinbart. |
| Dauer | Laufzeit des Hauptvertrags; Abholfrist 30 Tage nach dessen Ende. |
Anlage 2 – Technische und organisatorische Maßnahmen
- Pseudonymisierung (Art. 32 Abs. 1 lit. a): Regelbasierte Ersetzung von 16 Arten personenbezogener Angaben vor der Zuteilung an Geräte – im Hub für Chat und Programmierschnittstelle, in GemeinsamKI Code auf dem Rechner des Nutzers. Zweite, unabhängige Prüfung (Wächter) vor jedem Versand. Reste gehen nur an Geräte der Stufe B; an Geräte der Stufe C geht ein Text mit Rest nicht. Entfernung von Kennungen (
user,metadata); keine Kontokennung, keine IP-Adresse an Geräte. - Vertrauensstufen und Zuteilung: Stufe A nur für Geräte mit Geräteschlüssel, einem Besitzer-Konto (aktiv, für die Beta freigeschaltet) und Einstufung durch den Administrator mit dokumentierter Grundlage (z. B. „AVV vom …“); Stufe B nur mit Geräteschlüssel, Besitzer, angenommenem Knotenvertrag und vom Administrator eingetragener Verschwiegenheit; alle übrigen Stufe C. Ein Wechsel des Geräteschlüssels, das Lösen vom Konto oder die Löschung des Kontos setzt das Gerät auf C; keine Stufe steigt ohne den Administrator. Gesperrte Geräte erhalten nichts. Zuteilung bevorzugt A vor B vor C, vor der Auslastung. Ein Gerät, das sich mit einem Token unter der Kennung eines Geräts mit Geräteschlüssel oder Gerätetoken anmeldet, wird abgewiesen.
- Geräteschlüssel: Jedes Gerät weist sich bei jeder Verbindung mit einem eigenen Ed25519-Schlüssel aus, den der Agent selbst erzeugt. Der private Schlüssel verlässt das Gerät nie (Datei mit Zugriff nur für den Benutzer des Geräts; die Deinstallation löscht sie); der Hub speichert nur den öffentlichen Schlüssel. Der Agent signiert je Verbindung eine neue Zufallszahl des Hubs zusammen mit dessen Adresse (Frist 10 Sekunden): Ein Nachweis lässt sich nicht wiederholen und nicht an einen anderen Hub weiterreichen; ein Gerät mit Schlüssel lässt sich mit keinem Token mehr vertreten. Verknüpft wird ein Gerät nur durch eine Anmeldung im Agenten, die das Konto im Browser bestätigt; die Übernahme eines Bestandsgeräts ohne Schlüssel bestätigt der Administrator. Der Besitzer erhält eine Mitteilung bei jedem neu verknüpften Gerät und jedem Schlüsselwechsel und kann ein Gerät selbst sperren.
- Welten und Cluster: Anfragen tragen ihre Welt (allgemeines Mesh oder Cluster). Der Hub teilt sie nur Geräten zu, die in dieser Welt aktiv sind und ihren Betreiber dafür am Gerät haben zustimmen lassen; er prüft die Welt unmittelbar vor dem Versand erneut, und der Agent lehnt Anfragen aus anderen Welten ab. Die Mitgliedschaft wird bei jeder Anfrage geprüft; Austritt, Entfernen und Sperre wirken sofort. Je Cluster gilt eine Mindeststufe; ein Rückfall ins allgemeine Mesh ist standardmäßig aus und wird angezeigt. Geräte von Konten ohne Administratorrolle rechnen im allgemeinen Mesh erst nach Freigabe durch uns.
- Verschlüsselung (Art. 32 Abs. 1 lit. a): TLS für alle Verbindungen (Browser, Programmierschnittstelle, Agenten, Geräte). Tresor je Unterhaltung mit AES-256-GCM, Schlüssel getrennt von der Datenbank (Umgebungsvariable oder Schlüsseldatei mit eingeschränkten Rechten); Start des Hubs wird verweigert, wenn der Schlüssel nicht zu vorhandenen Tresoren passt. Zugangstoken verbundener Dienste ebenfalls AES-256-GCM. Passwörter als bcrypt-Hash; API- und Gerätetoken nur als SHA-256.
- Freigaben: Bilder an Geräte der Stufen B und C nur nach Freigabe je Nachricht bzw. je Auftrag; schreibende Werkzeuge und Werkzeuge, deren Argumente pseudonymisierte Angaben nach außen tragen würden, nur nach Freigabe; Freigabekarte nennt Gerät und Stufe.
- Zugriffskontrolle: Rollen (Benutzer, Administrator) im Hub; Anmeldeschutz mit Sicherheitsereignissen, Geräteerkennung und Hinweismails; Sitzungen zentral beendbar; Verwaltung nur für Administratoren; Code und Vorlagen der Website außerhalb des Webroots.
- Integrität der Software: Agent, Engine und VS-Code-Erweiterung installieren nur Updates mit gültiger Ed25519-Signatur eines Manifests (Version, Seriennummer, Ablauf, Prüfsummen); der Hub liefert nur Dateien aus, deren Prüfsumme zum signierten Manifest passt; reproduzierbarer Bau der Artefakte. Signaturschlüssel offline, mit Passphrase verschlüsselt.
- Geräte im Verbund: Knotenvertrag mit Pflichten zu Protokollen, Speicherung, Re-Identifizierung, Gerätesicherheit, Standort EU und Meldung; Sicherheitsbereich im Agenten prüft die Laufzeit (Protokollierung von Inhalten, Erreichbarkeit im Netz, Plugins) und behebt nur auf Klick; Stufe B zusätzlich Festplattenverschlüsselung, Bildschirmsperre, lokale Schnittstelle.
- Überwachung (Art. 32 Abs. 1 lit. d): Datenschutz-Monitor mit Zählern je Anfrage (Ersetzungen je Art, Reste, Sperren – ohne Inhalte), Abzeichen in der Verwaltung bei Sperren, Aufbewahrung 90 Tage; Sicherheitsereignisse 90 Tage; Prüfung aller Änderungen am Regelwerk gegen einen Testkorpus.
- Datenminimierung und Löschung: Prompt-Protokoll standardmäßig aus, bei Einschalten nur pseudonymisierte Texte, höchstens 90 Tage; Entwürfe 24 Stunden; Löschung von Unterhaltungen, Tresor und Anhängen durch den Nutzer; Export als JSON.
- Verfügbarkeit und Trennung: Betrieb in Containern mit automatischem Neustart auf Servern in Deutschland (netcup); Mandantentrennung im Hub über Konten und Rollen; Sicherung des Hub-Datenverzeichnisses einschließlich Tresorschlüssel durch uns – Umfang und Rhythmus werden in der unterschriebenen Fassung festgelegt.
- Grenzen: Namen ohne erkennbaren Kontext im Fließtext können unerkannt bleiben; Bilder werden nicht pseudonymisiert; auf fremden Geräten können wir die Einhaltung des Knotenvertrags technisch nicht in jedem Fall erzwingen. Für Daten mit hohem Schutzbedarf ist deshalb Stufe A vorgesehen.
Anlage 3 – Unterauftragsverarbeiter
| Unterauftragsverarbeiter | Leistung | Ort und Grundlage |
|---|---|---|
| netcup GmbH, Emmy-Noether-Straße 10, 76131 Karlsruhe, Deutschland | Hosting von Website, Hub, Chat und Programmierschnittstelle; E-Mail-Versand (SMTP) | Deutschland · Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO |
| Betreiber von Geräten der Stufe A „vertraut“ (außer deinen eigenen und unseren) | Berechnung von Anfragen im Klartext, einschließlich Bildern | EU (Knotenvertrag Nr. 4.5) · eigener Auftragsverarbeitungsvertrag mit uns, Geräteschlüssel und Besitzer-Konto; Liste auf Anfrage |
| Betreiber von Geräten der Stufe B „Verschwiegenheit“ | Berechnung von Anfragen mit pseudonymisiertem Text, auch mit Resten nach der Prüfung | EU · Knotenvertrag mit Verschwiegenheitsverpflichtung, Geräteschlüssel und Besitzer-Konto, Bestätigung durch uns; Liste auf Anfrage |
| Betreiber von Geräten der Stufe C „offen“ | Berechnung von Anfragen mit pseudonymisiertem Text ohne erkannte Reste | EU · Knotenvertrag; keine Klartextdaten – wir führen sie vorsorglich auf, weil Reste nie ganz auszuschließen sind; nur, wenn in Anlage 1 zugelassen |
Nehmen Geräte Dritter an deinem Cluster teil (eingeladen von dir oder deinen Verwaltern), sind ihre Betreiber je nach Stufe Unterauftragsverarbeiter wie oben; mit Mindeststufe A kommen nur Geräte der Stufe A in Frage.